h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person
hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte
Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung
— einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu
werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in
ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1)
nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der
betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2)
aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten,
denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese
Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und
Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person
enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen
Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines
Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen
erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der
betroffenen Person, trifft die Fernsehdienst und LOEWE Studio Czarnach
angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die
berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu
mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens
des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf
Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte
Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen
Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
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