c) Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person
hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte
Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger
personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen
Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung,
die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch
mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch
nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die
Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
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