a) Recht auf Bestätigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und
Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung
Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie
betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine
betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie
sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung
Verantwortlichen wenden.
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