5. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert
personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der
zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies
durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen
anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die
Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen
Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen
Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die
personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
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